Überblick über aktuelle Verkehrsprojekte
26. Mai 2021
Um Sinnersdorf herum sowie im Ort selbst tut sich in Sachen Straßenverkehr derzeit einiges:
- So hat das Landesverkehrsministerium kürzlich das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2021 vorgestellt. Darin ist auch die Sanierung eines Teilstücks der L 93 zwischen Sinnersdorf und Stommeln enthalten. Die Fahrbahn zwischen der Hahnenstraße und der Venloer Straße soll aufgrund des schlechten Zustands saniert werden.
- Der Pulheimer Tiefbau- und Verkehrsausschuss (TVA) hatte sich in seiner März-Sitzung aufgrund eines Bürgerantrages für die Realisierung der sogenannten Ostumgehung Pulheim ausgesprochen. Das betrifft den noch fehlenden Lückenschluss zwischen dem neuen Kreisel zwischen Sinnersdorf und Pulheim und der Orrer Straße bzw. der Bonnstraße in Höhe des Randkanals in Pulheim. Auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und WfP hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner April-Sitzung die Verwaltung beauftragt, eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen der Ostumgehung auf die umliegenden Straßen und Verkehre einzuholen. Solange soll die Umsetzung des Bürgerantrages bzw. des Beschlusses des TVA zurückgestellt werden.
- In der Stommelner Straße in Sinnersdorf sind vor kurzem Tempo-30-Schilder in Höhe des Augustiner-Wohnparks für Menschen mit Behinderung aufgestellt worden. Dies geht auf einen Antrag der CDU Sinnersdorf aus dem letzten Jahr zurück; dadurch soll in diesem Bereich ein gefahrloseres Queren der Stommelner Straße ermöglicht werden.
- In der Kesselsgasse soll die Einbahnstraßenregelung für den Radverkehr aufgehoben werden, so dass dieser die Straße nun in beide Richtungen nutzen kann. Gleichzeitig wird zur Verbesserung der Sicherheit die Geschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung auf Tempo 10 gesenkt.
- Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung geht auch in diesem Jahr weiter. Nun sind der Föhrenweg und der Tannenbusch an der Reihe, in denen Masten und Leuchten auf moderne LED-Technik umgestellt werden sollen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vor der Maßnahme von der Stadt schriftlich über deren Verlauf und Auswirkungen informiert.