Was lange währt, wird auch jetzt nicht gut.
05. Juli 2023
Am Freitag soll das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Der 111-seitige Gesetzentwurf ist eine Komposition aus guten Vorsätzen und kleinteiligen Regulierungen. Der Bürger wird Zeit, Geld und Nerven investieren müssen, um zu verstehen, was hier mit ihm und seiner Heizung im Keller passiert.
Die Expertenanhörung zum Gesetz hat die Einsamkeit der Ampel-Regierung illuminiert. Die vielen Köche – Habeck hat vorgekocht, Lindner nachgewürzt und der Kanzler das ganze einmal verwässert – haben den Brei verdorben. Die Experten zeigen sich enttäuscht, empört, entsetzt. Hier die sieben zentralen Vorwürfe derer, die das Thema hauptberuflich bearbeiten:
Vorwurf 1: Das Verfahren ist undemokratisch. Erst am Freitag hat das Wirtschaftsministerium den überarbeiteten Gesetzentwurf an die zuständigen Bundestagsausschüsse und die betroffenen Verbändegeschickt. 48 Stunden später sollten deren Experten ihre Analyse vorlegen. Ende dieser Woche will man das Gesetz bereits verabschiedet haben. Die Regierung hat es – nach monatelangem internen Streit – jetzt eilig. Das Thema soll vor der Sommerpause abgeräumt werden, um die Medienwelle zu glätten. Widerspruch ist jetzt unerwünscht.
Vorwurf 2: Der Wasserstoff als Energieträger wird diskriminiert. Die Gasnetzbetreiber finden, dass im vorgelegten Gesetz die Idee, das über Jahrzehnte aufgebaute Gasnetz mit einem volkswirtschaftlichen Gesamtwert von 270 Milliarden Euro auf grünen Wasserstoff umzustellen, mit zu wenig Begeisterung aufgegriffen wurde. Diese Umstellung hätte den Vorteil, dass dieser Vermögenswert nicht entwertet würde.
Vorwurf 3: Die Mieter sind die Melkkühe der Wärmewende. Laut Gesetzesentwurf darf der Vermieter für eine Heizungsmodernisierung die monatliche Kaltmiete um 50 Cent je Quadratmeter erhöhen – und das zeitlich unbegrenzt. Bedeutet: Bei einer Wohnungsgröße von 100 Quadratmetern steigt die Kaltmiete dauerhaft um 50 Euro.
Vorwurf 4: Der Vermieter zahlt drauf. Der Vermieter kann die Mehrkosten für eine neue Heizungsanlage nur begrenzt an den Mieter weitergeben, monieren gleichzeitig die Vermieter. Eine moderne Wärmepumpe für Mehrfamilienhäuser kostet schnell mehrere Hunderttausend Euro, auch die Vermieter wollen daher ausreichend subventioniert werden. Geplant ist nur, dass sie 30 Prozent Grundförderung bekommen.
Vorwurf 5: Der Staat wird übergriffig – und ordnet eine Zwangsberatung der Bürger an. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz muss sich jeder, der noch eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung einbauen will, beraten lassen. Beraten dürfen nur Fachleute, die nachweisen können, dass sie sich mit Wärmepumpen auskennen. Dieses Verfahren nennt man in Großbritannien „nudging“, der Bürger wird vom Staat in eine bestimmte Richtung gestupst.
Vorwurf 6: Der Markt wird ausgebremst. Die Aussicht auf Zuschüsse – 30 bis 70 Prozent sollen künftig möglich sein – bewege die Bürger zum „Attentismus“, sagt Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. Vor allem dann, wenn die Förderung wie geplant erst zum 1. Januar in Kraft tritt. Das bedeutet: Potenzielle Käufer einer Wärmepumpe werden sich jetzt bis zum Jahreswechsel zurückhalten. Der Staat mit seiner Feinsteuerung stellt sich selbst ein Bein.
7: Die Klimaziele werden so nicht erreicht. Das sagt Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Dafür sorge schon, dass es auch ab 2024 möglich bleibe, rein fossile Heizungen einzubauen. Martin Sabel vom Bundesverband Wärmepumpe plädiert deshalb dafür, am Ziel festzuhalten, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen. Dafür müsse die neue Förderung mit bis zu 70 Prozent der Kosten am besten ab sofort gelten. Sonst drohe ein Markteinbruch.
Veronika Grimm von den Wirtschaftsweisen hält das Ganze für nicht finanzierbar. Sie sagt: „Wir werden uns die Klimaziele nicht kaufen können mit staatlichem Geld. Das Versprechen, wir entlasten alle in dem Umfang, dass es nicht mehr so wehtut, wird man nicht einhalten können."
Fazit: Was lange währt, wird auch jetzt nicht gut. Die Regierung wollte ihr Meisterstück vorlegen. Es wurde nur eine Bastelarbeit
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