Klimaschutzteilkonzept Mobilität
28. März 2023
In der nächsten Ratssitzung am 28.03.2023 werden wir unsere positive Haltung zum Klimaschutzteilkonzept Mobilität (TOP 10) mit folgenden Hinweisen verdeutlichen. Zurzeit reden wir noch mit unseren Partnern über die Änderungen des Beschlussvorschlags:
1 Der Rat beschließt das Klimaschutzteilkonzept Mobilität (nachfolgend Mobilitatskonzept genannt) als Handlungsrahmen. Der Handlungsrahmen wird von der Realisierung der im Mobilitätskonzept vorausgesetzten Projekte Ostumgehung Pulheim und Stadtbahn von Köln über Pulheim-Brauweiler nach Niederaußem bestimmt. Die Klimaziele des Bundes und des Landes NRW sollen auch in Pulheim erreicht werden.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung sich bei der Landesregierung für die Fortführung der Planungen zur Ostumgehung einzusetzen. Das beinhaltet insbesondere die schnelle Einleitung der Machbarkeitsstudie und des Umweltverträglichkeitkonzeptes.