Konjunkturprogramm beschlossen
29. Juni 2020
Neue Kraft für Deutschland! – Soeben hat der Bundestag mit dem angekündigten zweiten Corona-Steuerhilfegesetz einen wichtigen Schritt für einen Neustart nach der Krise gemacht. Damit wollen wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes entlasten, Familien und Unternehmen unterstützen, die stark von Corona getroffen wurden und in die Zukunft unseres Landes investieren!
Das steht im neuen Gesetz:
- Wir senken die Mehrwertsteuer von Juli bis Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent.
- Wir heben den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1 908 Euro für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt jeweils 4 008 Euro an.
- Für Familien wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 300 Euro (Kinderbonus 2020) erhöht.
- Unternehmen dürfen ihre 2019 erzielten Gewinne steuerlich mit Verlusten aus 2020 und 2021 direkt verrechnen, um die eigentlich jetzt fällige höhere Steuerlast in der aktuellen Coronakrise zu senken.
- Wir weiten die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung aus.
Mehr Infos finden Sie unter: www.cdu.de/corona/steuerhilfegesetz-2