CDU Pulheim
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Grundsteuer B – Einheitlicher, aufkommensneutraler Hebesatz für 2025 soll kommen

21. November 2024

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2024 wurde beschlossen, dass in Pulheim ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer B ein einheitlicher, aufkommensneutraler Hebesatz in Höhe von 467 % zur Anwendung kommen soll. Zu Grunde lag der Entscheidung, die in der Ratssitzung am 03.12.2024 noch bestätigt werden muss, ein gemeinsamer schriftlicher Antrag der Fraktionen von CDU, WfP, FDP sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Auch die SPD stimmte zu.

Damit halten Rat und Verwaltung Wort: Der aufkommensneutrale Hebesatz stellt sicher, dass das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen für die Kommune gleich bleibt - eine Erhöhung des Steueraufkommens für die Stadt erfolgt also nicht. Allerdings ist jeder Vorgang getrennt zu betrachten: In jedem Einzelfall kann der zur Aufkommensneutralität im ganzen führende Hebesatz entweder zu einer höheren, niedrigeren oder gleich bleibenden Grundsteuer führen.  

Dazu der Fraktionsvorsitzende der CDU Michael Kahsnitz: „Mit der Entscheidung zeigt die CDU, dass auf sie Verlass ist. Mit dem einheitlichen, aufkommensneutralen Hebesatz wurde ein rechtssicherer Weg gewählt. Zudem gibt es keine Steuererhöhung durch die Hintertüre! Wir danken den Fraktionen, die sich dem Vorschlag angeschlossen haben.“

Weitere Infos im Ratsinformationssystem unter https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4350/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXdRavzi_A45t_9Eg2-EO3E

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