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Fraktionen von CDU und SPD wollen Kurzzeitvermietungen in Pulheim regulieren

Fraktionen von CDU und SPD wollen Kurzzeitvermietungen in Pulheim regulieren

Der gemeinsame Antrag sieht vor, dass die Verwaltung prüfen soll, auf welchem Wege die stetige Zunahme an Kurzzeitvermietungsangeboten in Pulheim reguliert werden kann. Die beiden Fraktionsvorsitzenden Michael Kahsnitz (CDU) und David Hochhausen (SPD) erläutern ihren Antrag:

„Die dauerhafte Entziehung von Wohnungen aus dem regulären Wohnungsmarkt ist angesichts des allgemeinen Wohnungsmangels nicht hinnehmbar. Ob eine Regulierung mittels einer Wohnraumschutzsatzung oder auf anderem Wege erfolgen sollte, muss jetzt geklärt werden.“

Grundsätzlich werden Kurzzeitvermietungen von Kahsnitz und Hochhausen kritisch eingeschätzt. Aktuell sorgt ein Objekt mit zahlreichen Wohnungen in Dansweiler für negative Schlagzeilen. Bei einem Treffen von Fraktionsvertretern und Anwohnenden vor wenigen Wochen war der Antrag bereits in Aussicht gestellt worden.

Außerdem wollen die Fraktionen prüfen lassen, ob bestehende und zukünftige Angebote zusätzlich besteuert werden können.

„Die Belastung der unmittelbaren Nachbarschaft viel genutzter Objekte ist mitunter erheblich. Außerdem haben wir Zweifel, ob wirklich alle Nutzungen ordentlich angemeldet und genehmigt sind. Dies soll bei den aktuell bestehenden Angeboten geprüft werden,“ erläutern die Fraktionsvorsitzenden.

In allgemeinen und reinen Wohngebieten bestehen für eine Nutzungsänderung von einer normalen Wohnung hin zu einer Ferienwohnung zur Kurzzeitvermietung erhebliche rechtliche Hürden. Ob für alle Ferienwohnungen solche Nutzungs-änderungen beantragt wurden, bezweifeln Kahsnitz und Hochhausen.

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21. Oktober 2026

Copyright Michael Kahsnitz

Vierte Unterkunft an der Bernhardstraße – notwendige und verantwortungsvolle Entscheidung

Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2026 mit deutlicher Mehrheit den Bau einer vierten Unterkunft am Standort Bernhardstraße in Brauweiler beschlossen.

Auch wenn die Zahl der nach Pulheim kommenden Geflüchteten derzeit rückläufig ist, bleibt die Stadt in der Verantwortung, ausreichende und vor allem menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und wohnungslose Menschen vorzuhalten. Gleichzeitig müssen bestehende Provisorien dringend aufgegeben werden.

Mehrere der seit vielen Jahren genutzten Unterkünfte im Pulheimer Zentralort haben inzwischen das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Dies betrifft insbesondere ältere Containeranlagen sowie das ehemalige Hallenbad, das bisher auch als Notunterkunft genutzt wird. Eine dauerhafte weitere Nutzung dieser Einrichtungen ist weder den dort lebenden Menschen zuzumuten noch angesichts des baulichen Zustands verantwortbar. Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises hat bei einer Begehung erhebliche Mängel festgestellt, die nicht mehr sanierbar sind.

Die Entscheidung für die vierte Wohneinheit an der Bernhardstraße ist deshalb ausdrücklich nicht allein vor dem Hintergrund aktueller Flüchtlingszahlen zu betrachten. Sie ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts, mit dem alte und nicht mehr vertretbare Unterkünfte aufgegeben und gleichzeitig ausreichende Kapazitäten für eine menschenwürdige Unterbringung erhalten werden sollen.

Die vierte Einheit an der Bernhardstraße übernimmt bis zum 30.12.2030 in der strategischen Gesamtplanung eine wichtige Brückenfunktion: Sie schafft die notwendige Kapazität, um marode Standorte aufgeben und gleichzeitig die Zeit bis zur Fertigstellung neuer Unterkünfte unter anderemauf der Reiherwiese überbrücken zu können. Damit wird verhindert, dass aus kurzfristigem Unterbringungsdruck heraus erneut provisorische Lösungen geschaffen werden müssen.

Hinzu kommt ein weiterer wesentlicher Aspekt: Der Standort Bernhardstraße ist perspektivisch für die schulische Nutzung vorgesehen. Im Zuge des Neubaus der Richezaschule soll die Anlage als Interimsstandort für den Schulbetrieb dienen. Die vorhandenen Gebäude bieten grundsätzlich die Möglichkeit einer entsprechenden Umrüstung; die notwendige Infrastruktur am Standort ist bereits vorhanden.

Damit verbindet die jetzt beschlossene Investition mehrere kommunale Aufgaben sinnvoll miteinander: Kurz- und mittelfristig schafft sie die Möglichkeit, Menschen aus nicht mehr zumutbaren Unterkünften in angemessenen Wohnraum zu verlegen. Sie sichert zugleich die notwendige Übergangszeit bis zur Schaffung neuer Kapazitäten auf der Reiherwiese. Anschließend können die Gebäude an der Bernhardstraße im Rahmen des Masterplans für den Schulbetrieb genutzt werden.

Für die Entscheidung spricht darüber hinaus die Wirtschaftlichkeit. Aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages kann die vierte Wohneinheit noch bis zum Jahresende zu vergleichsweise günstigen Konditionen erworben werden. Würde die Stadt auf diese Möglichkeit verzichten und zu einem späteren Zeitpunkt vergleichbare Kapazitäten neu beschaffen müssen, wäre mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Michael Kahsnitz und David Hochhausen, dazu: „Wir wissen, dass die Entscheidung über weitere Unterkünfte insbesondere in Brauweiler kritisch diskutiert wird. Diese Bedenken nehmen wir ernst. Gleichzeitig dürfen wir nicht ausblenden, in welchem Zustand sich einige der bisherigen Unterkünfte befinden. Menschen dauerhaft in maroden Containern oder einem alten Schwimmbad unterzubringen, kann keine verantwortbare Lösung sein. Mit der vierten Einheit schaffen wir Ersatz für auslaufende Unterkünfte und sichern zugleich den Übergang, bis auf der Reiherwiese neue und zeitgemäße Kapazitäten zur Verfügung stehen. Danach können die Gebäude an der Bernhardstraße für unsere Schulen genutzt werden. Diese Kombination ist aus unserer Sicht sozial verantwortlich, planerisch sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig.

Die Entscheidung schafft damit keine zusätzlichen Kapazitäten um ihrer selbst willen. Sie ist Teil einer klaren zeitlichen und städtebaulichen Perspektive: marode Provisorien aufgeben, kurzfristig eine verlässliche und menschenwürdige Unterbringung sicherstellen, auf der Reiherwiese dauerhaft gute Unterbringungsmöglichkeiten schaffen und die Gebäude an der Bernhardstraße anschließend einer schulischen Nutzung zuführen.“

 

Bild: Michael Kahsnitz

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06. Oktober 2026

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